Die Pflegeberatung des DRK. Foto: A. Zelck / DRK e.V.
PflegeberatungPflegeberatung

Pflegeberatung

DRK-Sozialstation Bremerhaven

Am Parkbahnhof 11
27580 Bremerhaven

Tel.: 0471 308360-0
Fax: 0471 308360-11

pflege(at)drk-bremerhaven.de

Wir unterstützen Sie mit Rat und Tat, wenn Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied Beistand benötigen. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Vertrauen Sie sich unseren Fachkräften von der Sozialstation in Bremerhaven an. Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.


Beratung mit Herz und Verstand

Das Team der DRK-Sozialstation Bremerhaven berät Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen und unterstützt Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angebote. Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten einschließlich der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

 


Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Was leistet die Pflegeversicherung?

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI).

Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der:

1.    Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)

2.    Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme

3.    Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)

4.    Hauswirtschaftlichen Versorgung

verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Welche Pflegegrade gibt es?

Die Leistungen der Pflegeversicherung

LeistungenPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld (monatlich)-316 €545 €728 €901 €
Pflegesachleistung (monatlich)-724 €1.363 €1.693 €2.095 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich)-689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Kurzzeitpflege (jährlich)-1.774 €1.774 €1.774 €1.774 €
Verhinderungspflege (jährlich)-1.612 €1.612 €1.612 €1.612 €
Vollstationäre Pflege (monatlich)-770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (monatlich)125 €125 €125 €125 €125 €
zum Verbrauch (monatlich)bis zu 40 €bis zu 40 €bis zu 40 €bis zu 40 €bis zu 40 €
Wohnraumanpassung (je Maßnahme)4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €4.000 €
Zusätzliche Leistungen für
Pflegebedürftige in ambulant
betreuten Wohngruppen
(monatlich)
214 €214 €214 €214 €214 €

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums
  • Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

    Pflege und Unterstützung zu Hause dazu gehören z.B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung. 

    Die Tagespflege ermöglicht eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen. 

    Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

    Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

    Ein Zuschuss zu Umbaumaßnahmen in der Wohnung soll die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.

    Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit für Angehörige, um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.

    Soziale Absicherung von Pflegepersonen, dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

    Ambulante Wohngemeinschaften ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein. 

    Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig.

    Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen, etc. lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Pflegeberatungsteam in der Sozialstation Bremerhaven beraten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

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