rotkreuzkurs-eh-fortbildung-header-alt.jpg Foto: P. Citoler / DRK e.V.
Erste Hilfe FortbildungErste Hilfe Fortbildung

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Erste Hilfe
  3. Erste Hilfe Fortbildung

Erste Hilfe Fortbildung

Erste Hilfe

Büro:
Borriesstraße 37
27570 Bremerhaven

Ausbildungsort:
Am Parkbahnhof 11
27580 Bremerhaven

Ansprechpartner

Team Erste Hilfe

Tel.: 0471 900 90 210
erste-hilfe(at)drk-bremerhaven.de

zum Vertiefen Ihrer Kenntnisse als Lebensretter

Voraussetzung für ein Erste-Hilfe-Fortbildung ist ein Erste-Hilfe-Ausbildungskurs. Der letzte Kurs  darf nicht älter als 2 Jahre sein, ausschlaggebend ist das Datum der letzten Teilnahmebescheinigung.
Betriebliche Ersthelfer sind verpflichtet, sich alle 2 Jahren fortzubilden.

Hinweis für die Abrechnung über die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):

Seit dem 01.11.2017 muss vor Kursbeginn immer eine Kostenübernahme bei der BGW eingeholt werden, ansonsten können die Kosten nicht mehr über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden! Das entsprechende Formular kann über die Homepage der BGW onine ausgefüllt werden.

Das Abrechnungsformular für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer können Sie hier herunterladen, abweichend für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe beantragen Sie bitte im Vorfeld hier.
Wir benötigen das ausgefüllte Abrechnungsformular im Original mit Stempel und Unterschrift des Betriebes zum Kursbeginn, da ansonsten der Teilnehmerbeitrag in Bar entrichtet werden muss. Die Anmeldung der einzelnen Teilnehmer nehmen Sie bitte hier online vor.

Die Kosten für Selbstzahler betragen 50,-€ und können vorab per PayPal gezahlt werden oder bei Kursbeginn bar oder per EC-Karte

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie Interesse an einer Inhouse-Schulung haben.

 

  • Die Anzahl der TN bei einem Erste Hilfe Lehrgang ist in der Regel auf 15 begrenzt.
  • Die Abrechnung der TN-Gebühren erfolgt dabei in der Regel über die Berufsgenossenschaft.
  • Unter 6 TN führen wir keinen Lehrgang durch.
  • Bei geschlossenen Kursen gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: 
  • 12 TN werden auf jeden Fall abgerechnet (Mindestteilnehmerzahl für einen geschlossenen Kurs). siehe auch: info-mitglied.pdf (dguv.de)
  • Bei 6-11 TN würden wir Ihnen die Differenz zu 12 mit jeweils €50,-  in Rechnung stellen 
  • Sollten bei Veranstaltungsbeginn weder die Rahmenbedingungen noch die Mindestanzahl an TN erreicht sein, wird der Lehrgang nicht durchgeführt , Ihnen aber komplett in Rechnung gestellt.